La Ganna
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Hausordnung für alle Benützerinnen und Benützer der Ganna

Ziel der Hausordnung:
Sie  hat zum Ziel, einen problemlosen Umgang unter den Benützern zu erreichen und die Erhaltung von Haus und Garten zu sichern.

 

Berechtigte:
Nutzungsberechtigt sind die beteiligten Sippen. Gäste in Begleitung der Berechtigten sind willkommen. Die jeweiligen Berechtigten übernehmen die Verantwortung für die Gäste. Die Verantwortung kann nicht auf Dritte übertragen werden.

Schlüssel:
Je ein Schlüsselsatz sind bei Luzi R. Huber-Zimmermann, Küsnacht; Ellinor Cerliani-Huber, Zürich; Fortunat Huber-Roth, Horgen; sowie bei Christian Cerliani, Zürich.
Die Schlüssel sind dort zu beschaffen und nach dem Aufenthalt dort zurückzugeben.

Kostenbeiträge:
Vorläufig werden die Aufwendungen von den Erben getragen.

 

Belegungsplan (Vorschlag vom 22.11.2005) für die drei Sippen:

Das Kalenderjahr wird in 3 Parteien aufgeteilt. Zuweisung nach folgender Regel:

Forti: Grün;  Nörli Violett, Luzi: Gelb . Wechsel jeweils um 14.00 Uhr

Der berechtigte Sippendelegierte muss bis 1 Monat vor gewünschtem Miettermin keiner sippenfremden Benützung zustimmen. Er kann die Zustimmung auch nachher ohne Angabe von Gründen verweigern. Es ist aber  erwünscht, dass die Ganna auch von anderen Sippenmitgliedern belegt wird, wenn sie von der berechtigten Sippe nicht belegt ist. Telefon an Sippenoberhaupt genügt.

 

Belegung Gartenzimmer:
Die Benutzung des Gartenzimmers kann auf Wunsch des Berechtigten   verweigert werden auch wenn  das Gartenzimmer nicht benutzt wird. Als Ausnahme gilt der Aufenthalt von Sippenmitgliedern die Unterhalts- oder allgemeinen Gartenarbeiten ausführen.

 

Ausstattung der Ganna:
Die Grundaustattung und Ausrüstung ist vollstä:ndig. Allgemeingut und kann von allen benützt werden. Die Instandhaltung und der Ersatz wird aus dem Erneuerungsfond finanziert. Es werden Inventare von der Grundausstattung und Ausrüstung des Hauses, der Scheune und des Gartens geführt. Eine aktuelle Version ist im Gannaordner enthalten. (Standort des Ordners ist der Sekretär  im Wohnzimmer). Der Verwalter führt das Inventar. Jeder Nutzungsberechtigte kann seinem Sippendelegierten Ergänzungen des Inventars vorschlagen. Änderungen des Inventars werden jährlich durch die Mehrheit der Sippendelegierten genehmigt. Der Verwalter kann in eigener Kompetenz im Rahmen des Budgets Ergänzung, Ersatz und Unterhalt der Ausstattung veranlassen.

Leihgaben und privates Material kann durch Mehrheitsbeschluss der Sippendelegierten in das Inventar aufgenommen werden. Es kann,  muss aber nicht unterhalten und erneuert werden.

Bücher und Monatszeitschriften und vollständige Spiele können im Gegensatz zu Tagespresse in den dafür vorgesehenen Regalen belassen werden. Zeitschriften sind Allgemeingut und können von jedem Benutzer ungefragt entsorgt werden. Für inventarisierte Bücher, Spiele, Fachliteratur, Landkarten, Reiseführer usw. ist ein  speziell bezeichneter Unterbringungsort vorgesehen. Die jeweiligen Sippenvertreter sind für die Vollständigkeit und den Zustand des Inventars verantwortlich. Nach der ersten, reklamationsfreien Belegung durch die nachfolgende Sippe gilt die Übernahme des Inventars als erfolgt. Nicht im Inventar enthaltene Gegenstände sind vor der Abreise zu entfernen.

 

Privates bzw. nicht inventarisiertes Material:

Für jede Sippe ist für die Unterbringung von privatem Material ein  Kasten in der Scheune zugewiesen. Für Schäden, Diebstahl oder andere materielle Einwirkungen wird keine Haftung übernommen.

Das eingelagerte Material muss der Nutzung in der Ganna dienen. Durch die eingelagerten Gegenstände darf keine voraussehbare, negative Einwirkung auf andere Lagergegenstände erfolgen. (Geruch, Fäulnis, Wasser, Feuer, Ungeziefer, Nagetiere usw.).

 

Allgemeine Verhaltensregeln:

                    Es ist alles zu unternehmen, dass Schäden am Haus an der Einrichtung und im Garten unterbleiben.

                    Hunde dürfen nicht in Zimmern eingesperrt werden.

                    Rauchen ist nur in der Küche gestattet, wenn die Anwesenden einverstanden sind.

 

Gartenpflege:
Es gilt das beschlossene Gartenkonzept. Es ist gestattet reife Früchte zu ernten.

 

Frostschutz:
Die für den Frostschutz bestimmten Heizkörper müssen von Mitte November bis Ende März in Betrieb sein. Verantwortlich ist die im November berechtigte Sippe.

 

Reinigung: Vorläufig wird das Haus jeweils vor der Übergabe besenrein gereinigt und so dem Nachnutzer überlassen. Das Gartenzimmer ist vor jeder Abreise jedenfalls zu staubsaugen, auch wenn es nicht benützt wurde. (sonst hat es  hunderte von Spinnen im Zimmer!!!)

 

Folgende Arbeiten sind aber nach jeder Benützung jedenfalls vorzunehmen:


Bad / WC: Boden mit Besen wischen (Haare und Flecken entfernen), Apparate und Spiegel feucht auswischen, WC-Schüssel und Brille reinigen (auch Brillenunterseite ), WC-Papier ergänzen sofern nötig, Fenster und Türe schliessen. Frostschutz:
Vor Abreise Frostschutzheizgebläse mit folgender Einstellung: (Auf der Abdeckung des Gerätes): Wattstufe: links unterer Schiebehebel, 1000 Watt,
Ventilator: links oberer Schiebehebel (über Watthebel) , Stufe 9

Heizungstermostat: rechts oben, Schiebehebel auf  Sternsymbol, links

 

Küche: Boden mit Besen wischen (Koch- und Essflecken entfernen), Abdeckung, und Backofen  feucht auswischen, ausserordentliche Verschmutzungen entfernen, alle  inventarisierten Lebensmittel in dafür vorgesehenen Behältern einlagern, nicht inventarisierte Lebensmittel aus Kühl- und Vorratsschrank entfernen, Asche aus CheminŽe an im Gartenkonzept bezeichneter Stelle entsorgen (alle Gluten müssen unbedingt gelöscht sein!). Geschirrspühler und Backofen offen stehen lassen (Lüftung). Fenster und Läden schliessen. Frostschutz: Vor Abreise Elektro­radiator auf Stufe 1 in Betrieb. Türen zu Wohnzimmer und Gang schliessen.

 

Wohnzimmer: Parkett mit Besen wischen, Bettwäsche abziehen, Bettzeug auf Betten mit Überwurf abdecken, Asche aus Zimmerofen entfernen, Asche an im Gartenkonzept bezeichneter Stelle entsorgen (alle Gluten müssen unbedingt gelöscht sein!). Fenster und Läden schliessen, Türe zur Küche schliessen. Frostschutz: Vor Abreise Elektroradiator auf Stufe 1 in Betrieb .

 

Schlafzimmer oberer Stock: Parkett mit Besen wischen, Bettwäsche abziehen, Bettzeug auf Betten mit Überwurf abdecken, Fenster und Läden schliessen, Türen zwischen den Zimmern und zum Gang offen stehen lassen (Lüftung). Frostschutz: Vor Abreise Elektroradiator auf Stufe 1 in Betrieb.

 

                    Gartenzimmer: Parkett mit Besen wischen, Bettwäsche abziehen, Bettzeug auf Betten mit Überwurf abdecken, Fenster und Läden schliessen. Türe zum Keller schliessen. Nach jeder Gannabenützung staubsaugen.

 

Keller: Boden mit Besen wischen, Lavabo reinigen, Türe zum Gartenzimmer geschlossen lassen. Frostschutz:
Im Keller automatisch.

                   

                    Wäsche: Es gibt nur Sippenwäsche oder persönliche Wäsche. Diese ist im Sippenkasten in der Scheune aufzubewahren.


Weitere Bemerkungen:
Im Haus darf keine Wäsche zur Trocknung aufgehängt werden (Feuchtigkeit, Lüftung). Allenfalls Wäschehänge im Keller oder in der Scheune im Spielbereich hinten, und Stevi mit Schnüren.

 

                    Mängel und Reparaturen: Im Gannaordner ist eine Handwerkerliste mit Adressen und Tf. Nr. Im Weiteren  befinden sich darin: Bedienungsanleitungen aller Geräte und Maschinen, Pflegehinweise, Hausordnung, Adressliste aller Familienmitglieder, Kopien der Inventare, Kopien der Checklisten, Garantiescheine. Belegungskalender.

                    Beschädigungen und Mängel sind dem Sippendelegierten oder Verwalter (CHC) unverzüglich zu melden. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.

                    Reparaturen die weniger als ca. 200.- Fr. kosten, sollen sofern möglich, in eigener Kompetenz des Benützers sofort ausgeführt werden.

                   

                    Planung: Im Keller ist eine Waschmaschine mit Tumbler geplant sowie ein Bügeleisen, allenfalls Douche und WC und eine Kochstelle.




 
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