La Ganna |
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Ziel der Hausordnung:
Sie hat zum Ziel, einen problemlosen Umgang unter den Benützern
zu erreichen und die Erhaltung von Haus und Garten zu sichern.
Berechtigte:
Nutzungsberechtigt sind die beteiligten Sippen. Gäste in Begleitung der Berechtigten sind willkommen.
Die jeweiligen Berechtigten übernehmen die Verantwortung für die Gäste. Die Verantwortung kann nicht auf Dritte übertragen werden.
Kostenbeiträge:
Vorläufig werden die Aufwendungen von den Erben getragen.
Belegungsplan
(Vorschlag vom 22.11.2005) für die drei Sippen:
Das Kalenderjahr wird in 3 Parteien aufgeteilt. Zuweisung nach folgender Regel:
Forti: Grün; Nörli Violett, Luzi: Gelb . Wechsel jeweils um 14.00 Uhr
Der berechtigte Sippendelegierte muss bis 1 Monat vor gewünschtem Miettermin keiner sippenfremden Benützung
zustimmen. Er kann die Zustimmung auch nachher ohne Angabe von Gründen verweigern. Es ist aber
erwünscht, dass die Ganna auch von anderen Sippenmitgliedern belegt wird, wenn sie von
der berechtigten Sippe nicht belegt ist. Telefon an Sippenoberhaupt genügt.
Belegung Gartenzimmer:
Die Benutzung des Gartenzimmers kann auf Wunsch des Berechtigten
verweigert werden auch wenn
das Gartenzimmer nicht benutzt wird. Als Ausnahme gilt der Aufenthalt
von Sippenmitgliedern die Unterhalts- oder allgemeinen Gartenarbeiten
ausführen.
Ausstattung der Ganna:
Die Grundaustattung und Ausrüstung
ist vollstä:ndig. Allgemeingut und kann von allen benützt werden. Die
Instandhaltung und der Ersatz wird aus dem Erneuerungsfond finanziert. Es
werden Inventare von der Grundausstattung und Ausrüstung des Hauses, der
Scheune und des Gartens geführt. Eine aktuelle Version ist im Gannaordner
enthalten. (Standort des Ordners ist der Sekretär im Wohnzimmer). Der Verwalter führt das Inventar. Jeder
Nutzungsberechtigte kann seinem Sippendelegierten Ergänzungen des Inventars
vorschlagen. Änderungen des Inventars werden jährlich durch die Mehrheit der
Sippendelegierten genehmigt. Der Verwalter kann in eigener Kompetenz im Rahmen
des Budgets Ergänzung, Ersatz und Unterhalt der Ausstattung veranlassen.
Leihgaben und privates Material kann
durch Mehrheitsbeschluss der Sippendelegierten in das Inventar aufgenommen
werden. Es kann, muss aber nicht
unterhalten und erneuert werden.
Bücher und Monatszeitschriften und
vollständige Spiele können im Gegensatz zu Tagespresse in den dafür
vorgesehenen Regalen belassen werden. Zeitschriften sind Allgemeingut und
können von jedem Benutzer ungefragt entsorgt werden. Für inventarisierte
Bücher, Spiele, Fachliteratur, Landkarten, Reiseführer usw. ist ein speziell bezeichneter Unterbringungsort
vorgesehen. Die jeweiligen Sippenvertreter sind für die Vollständigkeit und den
Zustand des Inventars verantwortlich. Nach der ersten, reklamationsfreien
Belegung durch die nachfolgende Sippe gilt die Übernahme des Inventars als
erfolgt. Nicht im Inventar enthaltene Gegenstände sind vor der Abreise zu
entfernen.
Privates bzw. nicht
inventarisiertes Material:
Für jede Sippe ist für die
Unterbringung von privatem Material ein
Kasten in der Scheune zugewiesen. Für Schäden, Diebstahl oder andere
materielle Einwirkungen wird keine Haftung übernommen.
Das eingelagerte Material muss der
Nutzung in der Ganna dienen. Durch die eingelagerten Gegenstände darf keine
voraussehbare, negative Einwirkung auf andere Lagergegenstände erfolgen.
(Geruch, Fäulnis, Wasser, Feuer, Ungeziefer, Nagetiere usw.).
Allgemeine
Verhaltensregeln:
Es
ist alles zu unternehmen, dass Schäden am Haus an der Einrichtung und im Garten
unterbleiben.
Hunde
dürfen nicht in Zimmern eingesperrt werden.
Rauchen
ist nur in der Küche gestattet, wenn die Anwesenden einverstanden sind.
Gartenpflege:
Es gilt das beschlossene
Gartenkonzept. Es ist gestattet reife Früchte zu ernten.
Frostschutz:
Die für den Frostschutz bestimmten
Heizkörper müssen von Mitte November bis Ende März in Betrieb sein.
Verantwortlich ist die im November berechtigte Sippe.
Reinigung: Vorläufig wird das Haus jeweils vor
der Übergabe besenrein gereinigt und so dem Nachnutzer überlassen. Das Gartenzimmer
ist vor jeder Abreise jedenfalls zu staubsaugen, auch wenn es nicht benützt
wurde. (sonst hat es hunderte von
Spinnen im Zimmer!!!)
Folgende Arbeiten sind aber nach
jeder Benützung jedenfalls vorzunehmen:
Bad / WC: Boden mit Besen wischen (Haare und
Flecken entfernen), Apparate und Spiegel feucht auswischen, WC-Schüssel und
Brille reinigen (auch Brillenunterseite ), WC-Papier ergänzen sofern nötig,
Fenster und Türe schliessen. Frostschutz:
Vor Abreise Frostschutzheizgebläse
mit folgender Einstellung: (Auf der Abdeckung des Gerätes): Wattstufe: links
unterer Schiebehebel, 1000 Watt,
Ventilator: links oberer Schiebehebel (über Watthebel) , Stufe 9
Heizungstermostat:
rechts oben, Schiebehebel auf
Sternsymbol, links
Küche: Boden
mit Besen wischen (Koch- und Essflecken entfernen), Abdeckung, und
Backofen feucht auswischen,
ausserordentliche Verschmutzungen entfernen, alle inventarisierten Lebensmittel in dafür vorgesehenen
Behältern einlagern, nicht inventarisierte Lebensmittel aus Kühl- und Vorratsschrank
entfernen, Asche aus CheminŽe an im Gartenkonzept bezeichneter Stelle entsorgen
(alle Gluten müssen unbedingt gelöscht sein!). Geschirrspühler und Backofen
offen stehen lassen (Lüftung). Fenster und Läden schliessen. Frostschutz: Vor Abreise Elektroradiator
auf Stufe 1 in Betrieb. Türen zu Wohnzimmer und Gang schliessen.
Wohnzimmer: Parkett mit Besen wischen,
Bettwäsche abziehen, Bettzeug auf Betten mit Überwurf abdecken, Asche aus
Zimmerofen entfernen, Asche an im Gartenkonzept bezeichneter Stelle entsorgen
(alle Gluten müssen unbedingt gelöscht sein!). Fenster und Läden schliessen,
Türe zur Küche schliessen. Frostschutz: Vor Abreise Elektroradiator auf
Stufe 1 in Betrieb .
Schlafzimmer oberer Stock: Parkett mit Besen wischen,
Bettwäsche abziehen, Bettzeug auf Betten mit Überwurf abdecken, Fenster und
Läden schliessen, Türen zwischen den Zimmern und zum Gang offen stehen lassen
(Lüftung). Frostschutz: Vor Abreise Elektroradiator auf Stufe 1 in Betrieb.
Gartenzimmer: Parkett mit Besen wischen, Bettwäsche
abziehen, Bettzeug auf Betten mit Überwurf abdecken, Fenster und Läden
schliessen. Türe zum Keller schliessen. Nach jeder Gannabenützung
staubsaugen.
Keller: Boden mit Besen wischen, Lavabo
reinigen, Türe zum Gartenzimmer geschlossen lassen. Frostschutz:
Im Keller
automatisch.
Wäsche: Es gibt nur Sippenwäsche oder
persönliche Wäsche. Diese ist im Sippenkasten in der Scheune aufzubewahren.
Weitere
Bemerkungen:
Im
Haus darf keine Wäsche zur Trocknung aufgehängt werden (Feuchtigkeit, Lüftung).
Allenfalls Wäschehänge im Keller oder in der Scheune im Spielbereich hinten,
und Stevi mit Schnüren.
Mängel und Reparaturen: Im Gannaordner ist eine
Handwerkerliste mit Adressen und Tf. Nr. Im Weiteren befinden sich darin: Bedienungsanleitungen aller Geräte und
Maschinen, Pflegehinweise, Hausordnung, Adressliste aller Familienmitglieder,
Kopien der Inventare, Kopien der Checklisten, Garantiescheine.
Belegungskalender.
Beschädigungen
und Mängel sind dem Sippendelegierten oder Verwalter (CHC) unverzüglich zu
melden. Dieser entscheidet über das weitere Vorgehen.
Reparaturen
die weniger als ca. 200.- Fr. kosten, sollen sofern möglich, in eigener
Kompetenz des Benützers sofort ausgeführt werden.
Planung: Im Keller ist eine Waschmaschine mit
Tumbler geplant sowie ein Bügeleisen, allenfalls Douche und WC und eine
Kochstelle.
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